Die Pflegebedürftigkeit stellt sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen eine erhebliche Herausforderung im Alltag dar. Es ist jedoch nicht einfach eine Frage, entweder pflegebedürftig zu sein oder nicht. Vielmehr variieren die individuellen Situationen bei Pflegebedürftigkeit stark, je nach den einzigartigen Umständen und Lebenssituationen der betroffenen Personen. Was genau bedeutet dieser Begriff „Pflegebedürftigkeit“? Wie ist die Pflegeeinstufung bei der Spitex und wie hoch sind deren Pflegekostenabrechnungen?
Diese und weitere Fragen zum Thema werden in diesem Blogbeitrag beantwortet.
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Pflegebedürftigkeit: Definition und Auswirkungen
Grundsätzlich bezeichnet Pflegebedürftigkeit den Zustand, in dem eine Person aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit, einer Behinderung oder aufgrund ihres hohen Alters dauerhaft nicht mehr eigenständig im Alltag zurechtkommt. Sobald also über einen längeren Zeitraum hinweg medizinische Pflege und Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten erforderlich sind, spricht man von Pflegebedürftigkeit. Diese Unterstützung umfasst nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und in generellen Haushaltsangelegenheiten.
Oft übernehmen Angehörige die einfacheren Aufgaben, die keine spezielle Ausbildung erfordern. Für komplexere Pflegetätigkeiten stehen jedoch ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung, sei es von öffentlichen oder privaten Pflegediensten wie Spitex oder in stationären Einrichtungen. Ein Aufenthalt in einer solchen Einrichtung ist jedoch in der Regel kostspieliger als die Pflege durch Spitex-Dienste zu Hause. Die entstehenden Kosten müssen folglich von jemandem getragen werden.
Pflegekosten: Welche Versicherung zahlt?
In der Schweiz wird zwar intensiv über eine obligatorische Pflegeversicherung diskutiert, doch gibt es sie bislang nicht. Die Kosten werden daher weiterhin über das bestehende Sozialversicherungssystem getragen – also durch die obligatorische Krankenversicherung, staatliche Unterstützung und gegebenenfalls durch die Betroffenen selbst. Seit 2011 gibt es jedoch eine neue Pflegefinanzierung, die darauf abzielt, sowohl die Krankenversicherung als auch pflegebedürftige Menschen finanziell zu entlasten.
Diese einheitliche Regelung, wenn auch umstritten, dient als Grundlage, um den individuellen Pflegebedarf festzulegen und die Kosten über die Krankenversicherung zu erstatten. Eine Zusatzversicherung für ambulante oder stationäre Pflege kann helfen, ungedeckte Kosten zu senken. Vor dem Abschluss sollte jedoch gut überlegt werden, ob sich dies lohnt, da sie oft nur für Menschen mit entsprechendem finanziellen Spielraum sinnvoll ist.
Pflegebedarf: Wie wird er bestimmt?
In Pflegeheimen wird der Pflegebedarf mit verschiedenen Instrumenten wie BESA, RAI/RUG oder Plaisir ermittelt. Die Einschätzung findet zu Beginn des Aufenthalts statt, wird nach sechs Monaten wiederholt und anschliessend jährlich durchgeführt. Bei grösseren Veränderungen im Gesundheitszustand oder auf Wunsch des Bewohners kann auch eine außerplanmässige Überprüfung erfolgen.
Die Auswahl des geeigneten Pflegebedarfsinstruments variiert je nach Pflegeheim. Die Einstufung erfolgt jedoch bei allen Instrumenten in 12 Pflegestufen, wobei jede Stufe einem Zeitkontingent von 20 Minuten entspricht. Ein Beispiel ist das BESA-System, das besonders in der Deutschschweiz weit verbreitet ist.
| Pflegestufe | Zeitl. Pflegeaufwand pro Tag | Erleuterung |
|---|---|---|
1 | bis 20 Min. | Geringer Pflegebedarf: Die Betroffenen sind grösstenteils selbständig und benötigen lediglich gelegentliche Hilfe, zum Beispiel bei der Körperhygiene, beim An- und Auskleiden oder bei der Einnahme von Medikamenten. |
| 2 | ||
| 3 | von 41 bis 60 Min. | |
| 4 | von 61 bis 80 Min. | Mittlerer Pflegebedarf: In mehreren Lebensbereichen ist regelmässige Unterstützung erforderlich, beispielsweise bei der Fortbewegung, bei der intensiveren Körperpflege oder bei medizinisch notwendigen Tätigkeiten. |
| 5 | ||
| 6 | von 101 bis 120 Min. | |
| 7 | von 121 bis 140 Min. | Erhöhter Pflegebedarf: Es wird täglich umfassende Unterstützung benötigt. Die Selbständigkeit ist deutlich eingeschränkt, und bei vielen alltäglichen Verrichtungen besteht eine hohe Abhängigkeit von Hilfeleistungen. |
| 8 | von 141 bis 160 Min. | |
| 9 | ||
| 10 | von 181 bis 200 Min. | Sehr hoher Pflegebedarf: Es ist eine umfassende Pflege und Betreuung während des gesamten Tages und auch in der Nacht erforderlich. Diese Pflegestufe betrifft meist Personen mit schweren körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, etwa bei Demenz oder im Rahmen der Palliativpflege. |
| 11 | von 201 bis 220 Min. | |
| 12 | ab 220 Min. |
In Pflegeheimen wird der Pflegebedarf meist vor allem anhand des körperlichen und seelischen Zustands der Bewohner ermittelt. Das kann die Abrechnung für Betroffene oder deren Angehörige unübersichtlich machen und leider auch betrügerischen Praktiken Vorschub leisten.
So bestimmt die Spitex den Pflegebedarf
Die Ermittlung des Pflegebedarfs bei Spitex-Unternehmen läuft anders als in Pflegeheimen und ist meist stärker leistungs- und kundenorientiert, besonders bei privaten Anbietern. Hier steht die Dienstleistung im Mittelpunkt und weniger der Zustand der Person oder eine bestimmte Pflegestufe. Das sorgt für eine transparente Abrechnung für alle Beteiligten.
Unabhängig davon, ob privat oder öffentlich, wird der Pflegebedarf zu Beginn von einer diplomierten Pflegefachperson festgelegt, und die benötigte Zeit wird entsprechend geleistet. Öffentliche Spitex-Organisationen sind dabei oft unflexibel und an feste Zeitrahmen gebunden. Private Anbieter bieten die gleichen ärztlich verordneten Leistungen zu ähnlichen Kosten, sind aber flexibler und können individueller auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen eingehen. Zusätzlich gibt es je nach Bedarf weitere Dienstleistungen.
Höhe der Pflegekosten und Unterschiede zwischen Spitex und Heimaufenthalt
Die Abrechnung der Pflegekosten in Pflegeheimen erfolgt in drei Hauptkategorien, wobei die ersten beiden zunehmend als Aufenthaltskosten zusammengefasst werden:
- Pensionskosten
- Betreuungskosten
- Pflegekosten
Für Unterkunfts- und Betreuungskosten kommen die Pflegebedürftigen selbst oder ihre Angehörigen auf. Die eigentlichen Pflegekosten werden dagegen von drei Seiten getragen: der obligatorischen Krankenversicherung, der öffentlichen Hand (Gemeinden oder Kantone) und den Pflegebedürftigen selbst. Dabei dürfen Letztere maximal CHF 23 pro Tag bezahlen.
Wie viel die Krankenkasse übernimmt, hängt von der festgestellten Pflegestufe ab. Pro Pflegestufe gibt es CHF 9.60, maximal jedoch CHF 115.20 pro Tag bei Pflegestufe 12. Die restlichen Kosten trägt die öffentliche Hand, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige gut versorgt werden.
So rechnet die Spitex die Pflegekosten ab
Spitex-Organisationen unterscheiden bei ärztlich verordneten Dienstleistungen zwischen drei Kategorien:
- Grundpflege wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden oder Unterstützung beim Essen und Trinken
- Behandlungspflege und Untersuchung wie Verbandwechsel oder Medikamentenverabreichung sowie
- Abklärung, Beratung und Koordination, etwa zur Ermittlung des Pflegebedarfs.
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt für diese drei Kategorien die Kosten in folgender Höhe pro Stunde:
- CHF 52.60 für Massnahmen der Grundpflege
- CHF 63.00 für Massnahmen der Untersuchung und Behandlungspflege
- CHF 76.90 für Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination
Pflegebedürftige zahlen für kassenpflichtige Leistungen zusätzlich zu ihrer Franchise und ihrem Selbstbehalt einen kantonal unterschiedlich hohen Patientenbeitrag, der auch als Patientenbeteiligung bekannt ist. Dieser darf jedoch höchstens CHF 15.35 pro Tag betragen, egal in welchem Kanton man lebt. Die übrigen Kosten übernimmt der jeweilige Kanton oder die Gemeinde.
Leistungen ohne ärztliche Verordnung müssen selbst bezahlt werden. Es gibt jedoch viele staatliche Unterstützungsangebote, um die finanzielle Belastung zu verringern.
Was ist besser: Spitex oder Heim?
Die Frage, wie Pflege am besten finanziert werden kann, lässt sich nicht pauschal beantworten. Viele individuelle Faktoren wie der Pflegegrad, die Verfügbarkeit von Angehörigen zur Unterstützung und das vorhandene Vermögen spielen dabei eine wichtige Rolle. Auch das Vermögen der Angehörigen kann ein relevanter Aspekt sein, den man berücksichtigen sollte. Das Schweizer Sozialversicherungssystem übernimmt jedoch in beiden Fällen zumindest einen Teil der Kosten.
Die Vorteile der Spitex im Vergleich zu einem Heimaufenthalt sind vielfältig und betreffen nicht nur die Kosten, sondern auch die Lebensqualität der Pflegebedürftigen:
Das Leben in der vertrauten Umgebung der eigenen vier Wände
Der Erhalt eines selbstbestimmten Lebensrhythmus und gewohnter Tagesstrukturen
Die Nähe zu Angehörigen, die bei der Betreuung durch die Spitex gezielt entlastet werden
Eine feste Bezugsperson, die Kontinuität in der Pflege gewährleistet
Individuell abgestimmte Leistungspakete, die sich an den persönlichen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person orientieren
Am Ende ist die Wahl der passenden Pflegeform eine sehr persönliche Entscheidung, die man am besten frühzeitig überlegt, um genug Zeit für eine gute Vorbereitung zu haben. Klar ist allerdings, dass die Pflegekosten in der Schweiz wegen des demografischen Wandels stark ansteigen werden. Künftig werden nicht nur viele engagierte Angehörige und Pflegefachkräfte gebraucht, sondern auch die Politik muss schnell handeln, um geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit alle die Pflege bekommen, die sie brauchen.
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