Immer mehr Menschen in der Schweiz sind auf Pflege angewiesen. Gründe der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung. Je grösser der Bedarf an Hilfe und Unterstützung im Alltag einer Person ist, desto höher ist ihre Pflegestufe.
In der Schweiz werden Pflegestufen von 1 bis 12 verwendet, um den täglichen Pflegebedarf und den entsprechenden finanziellen Beitrag festzulegen. Ein bestimmter Prozentsatz der Kosten wird von der Krankenversicherung übernommen, und auch der Patient trägt einen Anteil dazu bei.
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Pflegebedarf: Wann besteht er?
Der Pflegebedarf tritt auf, wenn eine Person im täglichen Leben Unterstützung benötigt und bestimmte Aktivitäten ohne Hilfe nicht mehr durchführen kann. Dies kann auf körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen zurückzuführen sein. Wie hoch der Pflegebedarf tatsächlich ist, beurteilt meistens eine Fachperson anhand von individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Die Pflegestufen: eine Übersicht
Die Pflegestufen von 1 bis 12 zeigen in der Schweiz auf, wie viel Unterstützung eine Person im Alltag braucht. Je höher die Stufe, desto grösser ist der Pflegebedarf – und desto höher fällt auch der finanzielle Beitrag aus, der dafür bereitgestellt wird. Meist wird die passende Pflegestufe festgelegt, wenn jemand in ein Pflegeheim zieht oder regelmässige Hilfe durch einen Pflegedienst erhält.
Was bedeuten die zwölf Pflegestufen?
Jeder der zwölf Pflegestufen ist ein täglicher zeitlicher Pflegebedarf zugeordnet. Zum Beispiel hat eine Person in Pflegestufe drei einen täglichen zeitlichen Pflegebedarf von 161 bis 180 Minuten.
In der folgenden Liste finden Sie die Betreuungsstufen nach dem täglichen zeitlichen Pflegebedarf und die Beiträge der Versicherer pro Tag in CHF (Stand: 2025):
| Pflegestufe | Pflege- & Betreuungsaufwand in Minuten pro Tag | Pflege- & Betreuungsaufwand in BESA-Punkten |
|---|---|---|
| 1 | bis 20 Min. | 1 – 6 |
| 2 | von 21 bis 40 Min. | 7 – 13 |
| 3 | von 41 bis 60 Min. | 14 – 19 |
| 4 | von 61 bis 80 Min. | 20 – 26 |
| 5 | von 81 bis 100 Min. | 27 – 32 |
| 6 | von 101 bis 120 Min. | 33 – 39 |
| 7 | von 121 bis 140 Min. | 40 – 45 |
| 8 | von 141 bis 160 Min. | 46 – 52 |
| 9 | von 161 bis 180 Min. | 53 – 58 |
| 10 | von 181 bis 200 Min. | 59 – 65 |
| 11 | von 201 bis 220 Min. | 66 – 71 |
| 12 | ab 220 Min. | ab 72 |
Einstufung in die Pflegestufe: Ablauf
Für die Einstufung des Pflegebedarfs gibt es drei Verfahren, die als Pflegebedarfsinstrumente bezeichnet werden. In der Deutschschweiz ist vor allem das BESA-System (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) weit verbreitet.
Wenn jemand in eine Pflegeeinrichtung zieht, veranlasst die Einrichtung die Einstufung. Die Kosten für die Bedarfsabklärung werden von der Krankenversicherung übernommen.
Pflegebedarf und Finanzierung der Pflegeleistungen
Der Pflegebedarf einer Person bestimmt direkt, wie die Pflegeleistungen finanziert werden. Dabei kommen in der Regel drei Parteien zum Zug:
- Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt einen festen Teil der Pflegekosten.
- Die Versicherten bezahlen meistens auch einen Anteil, dieser ist aber auf maximal 20 Prozent des höchsten OKP-Beitrags begrenzt.
- Den Rest übernehmen die Kantone und teilweise die Gemeinden.
Finanzierung der Pflegeleistungen zu Hause
Die OKP leistet folgende Beiträge zu den Pflegeleistungen (gemäss Artikel 7 a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)):
- Für Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 76.90 pro Stunde
- Für Behandlungspflege: CHF 63.00 pro Stunde
- Für Grundpflege: CHF 52.60 pro Stunde
Die Versicherten müssen sich mit maximal CHF 15.35 pro Tag an den Kosten für Pflegeleistungen beteiligen. In einigen Kantonen ist eine geringere Beteiligung an den Pflegeleistungen für die Pflege zu Hause vorgesehen. Die Beteiligung an Pflegeleistungen ist zusätzlich zur ordentlichen Kostenbeteiligung zu leisten.
Sind die Kosten der Pflegeleistungen mit dem Beitrag der OKP und der Beteiligung der Versicherten noch nicht vollständig gedeckt, ist die Restfinanzierung Aufgabe der Kantone und/oder der Gemeinden.
Finanzierung der Pflegeleistungen im Pflegeheim
Bei Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern mit einem täglichen Pflegebedarf von bis zu 20 Minuten übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) CHF 9.60 pro Tag für die Pflegeleistungen. Steigt der Pflegebedarf, erhöhen sich auch die Beiträge der OKP: Bei 21 bis 40 Minuten sind es CHF 19.20, bei 41 bis 60 Minuten CHF 28.80, und so weiter, bis zu maximal CHF 115.20 pro Tag bei mehr als 220 Minuten Pflegebedarf (gemäss Artikel 7a der KLV).
Die Versicherten tragen höchstens CHF 23 pro Tag zu den Kosten bei. In einigen Kantonen kann dieser Beitrag für die Pflege im Heim tiefer sein. Dieser Beitrag kommt zusätzlich zur regulären Kostenbeteiligung dazu.
Wenn die Pflegekosten trotz Beitrag der OKP und der Beteiligung der Versicherten noch nicht vollständig gedeckt sind, übernehmen die Kantone und gegebenenfalls die Gemeinden die Restfinanzierung.
Wie werden körperliche und geistige Fähigkeiten bei der Einstufung der Pflegestufe berücksichtigt?
Bei der Einschätzung des Pflegebedarfs und der Zuordnung zu einer Pflegestufe werden nicht ausschliesslich körperliche Einschränkungen in Betracht gezogen, sondern auch mentale und psychologische Aspekte.
Gutachter bewerten in verschiedenen Lebensbereichen die Selbstständigkeit der (potenziell) pflegebedürftigen Person anhand eines Punktesystems von 0 (Selbstständige Ausführung der Aktivität ohne Hilfe oder Hilfsmittel) bis 3 (Die Person kann die Aktivität nicht durchführen, auch nicht teilweise). Die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Bewertung verschiedener Lebensbereiche ergibt, bestimmt die Einstufung in einen Pflegegrad.
Lebensbereiche, die bei der Einstufung berücksichtigt werden
Die Gutachter bewerten in der Pflegegrad-Einstufung folgende sechs Lebensbereiche, die auch als „Module“ bezeichnet werden:
- Mobilität: Wie steht die Person morgens auf, kann sie Treppen steigen und sich in der Wohnung fortbewegen?
- Mentale und kommunikative Fähigkeiten: Wie ist die örtliche und zeitliche Orientierung? Versteht die Person Sachverhalte, Gesagtes und erkennt sie Risiken?
- Verhaltensweisen und psychische Probleme: Leidet die Person unter Unruhe, Ängsten, Aggressionen oder lehnt sie bestimmte Pflegemassnahmen ab?
- Selbstversorgung: Zieht sich die Person alleine an, nimmt sie die Mahlzeiten selbstständig ein und braucht sie Hilfe bei der Körperhygiene?
- Umgang mit Krankheiten und Therapiemassnahmen: Nimmt die Person ihre Medikamente selbst ein und geht sie alleine zum Arzt?
- Soziale Kontakte und Alltagsgestaltung: Gestaltet die Person ihren Alltag selbst und pflegt sie soziale Kontakte?
Welche Leistungen gibt es bei unterschiedlichen Pflegegraden?
Je nach Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen unterschiedliche Unterstützung von der Pflegeversicherung. Dabei werden nicht nur finanzielle Leistungen, sondern auch diverse Sachleistungen sowie finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder barrierefreie Wohnungsumbauten gewährt.
Pflegegrade 1 bis 5: Leistungen im Überblick
Personen im Pflegegrad 1 erhalten verschiedene Unterstützungsangebote, darunter Pflegeberatung, Beratung zu Hause, Hilfsmittel sowie Beiträge zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie zum Beispiel für einen Treppenlift oder eine barrierefreie Dusche. Zusätzlich steht ein Entlastungsbetrag von bis zu CHF 125 pro Monat für ambulante Leistungen zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann etwa für Tages- oder Nachtpflege oder für eine Kurzzeitpflege verwendet werden.
Menschen mit höheren Pflegegraden (2 bis 5) profitieren zusätzlich von weiteren Geld- und Sachleistungen. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse für stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege sowie teilstationäre Angebote wie Tages- oder Nachtpflege.
Tipps für die häusliche Pflege und die Auswahl der passenden Pflegestufe
Häufig ist es für Personen mit niedriger Pflegestufe finanziell sinnvoller, von privaten Betreuungsdiensten zu Hause versorgt zu werden. Die Kosten für Spitex variieren je nach Kanton, wobei Pflegebedürftige einen maximalen Betrag von CHF 15.35 pro Tag zahlen. Dazu kommen Kosten für die Betreuung und anfallende Haushaltsarbeiten.
Ab Pflegestufe 6 sollte jedoch genau überlegt werden, ob die Pflege in einem Heim kostengünstiger wäre.